Jährlich erleiden in Deutschland etwa 250.000 Menschen einen Schlaganfall, der in ein Viertel bis ein Drittel der Fälle auf einer Minderdurchblutung des Gehirns infolge krankhafter Veränderungen an den Halsschlagadern beruht. Dabei wird die Halsschlagader (Carotis) im Bereich ihrer Gabelung (Carotisgabel) durch kalk- und fetthaltige Gefäßwandeinlagerungen (Plaques) eingeengt.
An den Verengungsstellen (Stenose) können sich Blutgerinnsel bilden, die zu einem Verschluss der Halsschlagader führen oder zusammen mit abgelösten Plaqueteilchen kleinste Gefäßabschnitte im Gehirn verstopfen. Die Folgen reichen von vorübergehenden, Minuten bis Stunden dauernden Lähmungen, Seh- und Sprachstörungen, TIAs (transiente ischämische Attacken) genannt, bis zu einem Schlaganfall (Hirninfarkt) mit bleibenden neurologischen Ausfällen. Im schlimmsten Fall kann so viel Gehirngewebe geschädigt werden, dass andauernde Pflegebedürftigkeit mit bleibenden Lähmungen resultiert oder der Tod eintritt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Symptome vorerst nicht mehr auftreten, zu einem späteren Zeitpunkt aber meist wiederkehren.
Bei rechtzeitiger Beseitigung der krankhaften Verengung der Halsschlagader durch eine gefäßchirurgische Operation kann den beschriebenen neurologischen Symptomen in vielen Fällen vorgebeugt werden, weitere TIAs bleiben aus oder das Risiko, nach bereits stattgefundenem Schlaganfall erneut einen Hirninfarkt zu erleiden, wird gesenkt.
Voraussetzung für die Operation ist, dass eine hochgradige Stenose einer oder beider Halsschlagadern vorliegt. Andere mögliche Ursachen der Minderdurchblutung des Gehirns müssen ausgeschlossen oder zusätzlich bestmöglich behandelt werden.
Prinzipiell stehen zwei Operationsverfahren zur Verfügung :
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist abhängig von der Gefäßsituation. Bei beiden Verfahren können mit einer örtlichen Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Während der Operation wird die Hirnfunktion durch ein spezielles Neuromonitoring überwacht.
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